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Unsere AGB

(werden gerade überarbeitet)


I. Allgemein

1. Vertragsschluss

1.1
Für alle Lieferungen und Leistungen von Segway Osnabrück, Osna Road Runner e.K. (im weiteren Osna Road Runner) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns, auch wenn wir uns bei Vertragsschluss nicht nochmals ausdrücklich auf sie beziehen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Osna Road Runner widerspricht der Einbeziehung hiervon abweichender Allgemeiner Vertragsbedingungen des Kunden.

1.2
Vertragsangebote von Osna Road Runner erfolgen freibleibend. Der Kunde ist an seine Vertragsangebote 30 Tage gebunden. Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen, schriftlichen Vertragsangeboten von Osna Road Runner sowie sonstigen Abmachungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Osna Road Runner schriftlich bestätigt werden. Die Mitarbeiter von Osna Road Runner, soweit es sich nicht um Geschäftsführer oder Prokuristen handelt, haben keine Vollmacht zum Abschluss von Verträgen und sind nur zur Entgegennahme schriftlicher Angebote befugt. Sie sind insbesondere nicht ermächtigt, verbindliche Zusagen oder Zusicherungen über den Vertragsgegenstand oder Liefertermine abzugeben und sind auch nicht zum Inkasso berechtigt. Der Auftragsabschluss wird erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung rechtswirksam.

2. Haftung

2.1
Für Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet Osna Road Runner in voller gesetzlicher Höhe bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines anderen Erfüllungsgehilfen haftet Osna Road Runner nur für den typischen vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für Folgeschäden, wie z.B. entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparung oder sonstige mittelbare Schäden sowie für aufgezeichnete Daten, ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

2.2
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Mitarbeiter von Osna Road Runner.

2.3
Jede Haftung unsererseits für Personen- und/oder Sachschäden, die im Zuge der Benutzung eines Segway PT entstehen, wird ausgeschlossen. Die Benutzung von vermieteten Geräten erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Mieters, gleiches gilt für Demosysteme. Der Mieter hat mit dem gemieteten Gegenstand sorgsam, verantwortungsbewusst und pfleglich umzugehen und darf keine Veränderungen daran vornehmen. Der Mieter wird diese in mangelfreiem, gereinigten Zustand und voll aufgeladen zurückgeben. Wird das gemietete Modell während der Dauer dieses Vertrages beschädigt oder gestohlen, so hat er in jedem Fall ohne Rücksicht auf das Verschulden der Mieter vollen Ersatz zum Anschaffungspreis zu leisten.

3. Allgemeine Zahlungsbedingungen

3.1
Die Lieferung gegen Zahlungsansprüche von Osna Road Runner kann der Kunde nur dann aufrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.

3.2
Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen mindestens in gesetzlich vorgesehener Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Osna Road Runner behält sich die Geltendmachung weiterer Rechte vor.

4. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

4.1
Erfüllungsort ist die in diesem Vertragsformular genannte Betriebsstätte von Osna Road Runner.

4.2
Die Abtretung sämtlicher Ansprüche des Kunden gegen uns an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung, es sei denn, dass es sich um eine Geldforderung handelt. Gerichtsstand für alle Rechtsstreite im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich Urkunden, Scheck- und Wechselprozesse ist das für unseren Hauptsitz in Osnabrück zuständige Gericht, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Ungeachtet dessen ist Osna Road Runner berechtig, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

4.3
Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht unter Ausschluss des Internationalen Kaufrechts (CISG).

5. Geheimhaltung

5.1
Osna Road Runner und der Kunde verpflichten sich, bekannt gewordene Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen nicht an Dritte zu offenbaren und ihre Mitarbeiter entsprechend zu instruieren.

6. Datenspeicherung

6.1
Osna Road Runner ist berechtigt, Daten über den Kunden, die sie aufgrund der Geschäftsbeziehung erhalten hat, zu speichern und für geschäftliche Zwecke im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwenden.

7. Informationspflicht und Sicherheitshinweis

7.1
Derzeit liegt keine Betriebsgenehmigung der deutschen Behörden für den Einsatz des Segway PT auf öffentlichen Straßen, Radwegen, Gehwegen oder sonstigen öffentlichen Plätzen und Einrichtungen vor. Dies bedeutet, die Nutzung des Segway PT ist nur auf Privatgelände mit der Genehmigung des Eigentümers möglich. Wird Dritten die Nutzung des Segway PT zugänglich gemacht, so ist dieser über diese Einschränkung vor Fahrtbeginn zu unterrichten, Zudem hat der Informationstransfer der Sicherheits-DVD sowie der Bedienungsanleitung zu erfolgen (Vorbeugung von Personen- und Sachschäden). Die Teilnahme an einem kostenlosen Fahr- und Sicherheitstraining, welches beim Kauf eines Segway PT inklusive ist, wird dringend empfohlen. Um die Fahrsicherheit zu gewährleisten, ist das Mindestgewicht eines Fahrers mit 45 kg festgeschrieben (Stabilitätssensoren). Bei einem Rütteln der Plattform und/oder Blinken des roten Displays ist die Fahrt sofort zu beenden und das Fahrzeug zu verlassen.


II. Besondere Bedingungen für den Verkauf

1. Leistungsinhalt

1.1
Osna Road Runner liefert die im Vertrag bezeichneten Geräte zu den dort und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführten Bedingungen.

1.2
Den Kaufgegenstand betreffende Angaben, Abbildungen und Zeichnungen in Prospekten, Werbeschriften oder in sonstigen Verkaufsunterlangen sind nur annähernd zutreffend und daher nicht verbindlich. Sie gelten nur dann als Beschaffenheit- oder Haltbarkeitsgarantie, wenn sie als solche von Osna Road Runner ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

1.3
Osna Road Runner behält sich vor, Ausführung und technische Daten der zu liefernden Geräte im Rahmen der Serienfertigung abzuändern und insbesondere zu verbessern, soweit die Veränderung unwesentlich und dem Kunden zumutbar ist.

2. Lieferung und Gefahrübergang

2.1
Verzögert sich die Leistung von Osna Road Runner aufgrund unvorhersehbarer und unabwendbarer Ereignisse (wie z.B. Streik, rechtmäßige Aussperrung, Energie- und Rohstoffmangel, sowie alle sonstigen von uns nicht zu vertretenden Betriebsstörungen oder behördlichen Einwirkungen insbesondere auch die nicht rechtzeitige Erteilung eventuell erforderlicher Ausfuhr- oder anderer Genehmigungen deutscher und/oder österreichischer und/oder US amerikanischer Behörden, die wir nicht zu vertreten haben), so verlängern sich die Lieferfristen entsprechend und zwar auch dann, wenn die Ereignisse während eines bereits bestehenden Verzuges auftreten. Dies gilt auch für von uns nicht zu vertretende, nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Lieferungen oder Leistungen unserer Lieferanten. Dasselbe gilt, wenn der Kunde im Vertrag vorgesehene Mitwirkungshandlungen nicht fristgerecht ausführt. Wenn die Ereignisse länger als 3 Monate andauern ist Osna Road Runner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist ist der Kunde ebenfalls berechtigt, vom Gesamtvertrag zurückzutreten, sofern die Teilleistung für ihn nicht von Interesse ist.

2.2
Erfolgt die Leistung von Osna Road Runner nicht termingerecht, so kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen, wenn Osna Road Runner dies zu vertreten hat und er zuvor Osna Road Runner eine angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.

2.3
Osna Road Runner ist zu Teillieferungen und –Leistungen jederzeit berechtigt.

2.4
Die Gefahr, trotz Verlust oder Verkauf des Kaufgegenstandes den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht auf den Kunden über, sobald Osna Road Runner den Kaufgegenstand zum Zwecke der Auslieferung an den Spediteur oder Frachtführer übergeben hat.

2.5
Auf Wunsch versichert Osna Road Runner die Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportschäden. Die Transportversicherung erlischt in jedem Fall bei Eintreffen der Ware im Werk des Kunden oder bei der von ihm benannten Anlieferungsstelle.

2.6
Versandfertig gemachte Waren müssen umgehend abgerufen werden. Andernfalls ist Osna Road Runner berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk geliefert zu betrachten. Wird die Auslieferung eines versandbereiten Liefergegenstandes auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat hinausgeschoben ist Osna Road Runner berechtigt, dem Kunden Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages des betreffenden Liefergegenstandes für jeden angefangenen Monat in Rechnung zu stellen. Der Nachweis geringerer Lagerkosten bleibt dem Kunden vorbehalten.

3. Preise- und Lieferungsbedingungen

3.1
Die im Kaufvertrag angegebenen Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer, die dem Kunden in der jeweiligen gesetzlichen Höhe gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Preise verstehen sich grundsätzlich ab Werk.

3.2
Der Kaufpreis zuzüglich Mehrwertsteuer ist ohne Abzug vorab oder gegen Nachnahme (zuzüglich Nachnahmegebühr) zu entrichten. Maßgeblich ist, wann die Gutschrift auf unserem Konto erfolgt.

3.3
Die Ablehnung von Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme von Schecks erfolgt stets erfüllungshalber. Tilgung durch Scheckzahlung tritt erst dann ein, wenn der entsprechende Betrag bei unserer Bank unwiderruflich gutgeschrieben worden ist.

3.4
Werden Osna Road Runner nach Vertragsschluss Umstände bekannt, aus denen sich eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ergibt, wie z.B. Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Verzug bei früheren Lieferungen, hat Osna Road Runner das Recht, alle offen stehenden Zahlungsansprüche gegen diesen Kunden sofort fällig zu stellen oder die Stellung von Sicherheiten zu verlangen. Kommt der Kunde unserem Verlangen nach Sicherheit nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; in diesem Fall steht dem Kunden ein Schadenersatzanspruch nicht zu.

3.5
Bei der Auftragsvergabe von mehr als 10 Systemen kann von Osna Road Runner eine Anzahlung in Höhe von 30 % bis 50 % erhoben werden.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1
Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Osna Road Runner.

4.2
Wird die gelieferte Vorbehaltswaren mit anderen uns nicht gehörenden Waren vermischt, verbunden oder vermengt, so räumt uns der Kunde Miteigentum in Höhe des von uns für die Vorbehaltsware berechneten Preises ein. Der Kunde verwahrt das Miteigentum unentgeltlich.

4.3
Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle erforderlichen Reparaturen ausführen zu lassen.

4.4
Bei Eingriffen Dritter, insbesondere bei Pfändungen des Kaufgegenstandes durch Gläubiger des Kunden, ist der Kunde verpflichtet, diese auf das Eigentum von Osna Road Runner hinzuweisen und Osna Road Runner unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Soweit Osna Road Runner durch Maßnahmen zur Beseitigung eines solchen Eingriffes, wie insbesondere Interventionsprozesse, Kosten entstehen, sind diese vom Kunden zu tragen, soweit sie nicht von dem Dritten eingezogen werden können.

4.5
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder verletzt er eine sonstige vertragliche Verpflichtung im Zusammenhang mit dem Eigentumsvorbehalt, ist Osna Road Runner unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, den Kaufgegenstand sofort auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. Das gleiche gilt auch dann, wenn über das Vermögen des Käufers das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder sonst eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse eintritt. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt – soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz bzw. § 503 BGB Anwendung finden – kein Rücktritt vom Vertrag.

5. Gewährleistung

5.1
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit folgenden Abwandlungen: Bei unerheblicher Minderung des Wertes und der Tauglichkeit der erbrachten Leistung durch einen Mangel ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde den Installationsbedingungen von Osna Road Runner – soweit vorhanden – beim Inbetriebsetzen der Liefergegenstände nicht entsprochen hat bzw. beim Inbetriebsetzen der Liefergegenstände diese nicht aufrechterhält, wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen von Osna Road Runner nicht befolgt werden und wenn der Kunde an den Liefergegenständen Änderungen vornimmt, Teile auswechselt, die nicht den Spezifikationen von Osna Road Runner entsprechen; sie entfällt ferner für natürliche Abnutzung sowie in Fällen übermäßiger Beanspruchung ungeeigneten Geländes, die die Produkteigenschaften beeinflussen sowie bei Vorliegen unüblicher chemischer, elektrotechnischer oder elektrischer Einflüsse, auf die uns der Kunde bei Vertragsschluss nicht hingewiesen hat. Ungeachtet der gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten sind offensichtliche Mängel Osna Road Runner binnen 14 Tagen nach der Durchführung der Leistungen schriftlich mitzuteilen, andernfalls erlischt die Gewährleistung. Sollte die Leistung einen erheblichen Mangel aufweisen, erfolgt zunächst nach Wahl von Osna Road Runner Nacherfüllung durch Nachlieferung oder Mängelbeseitigung. Für diese Nacherfüllung hat der Kunde Osna Road Runner eine Frist von mindestens 30 Tagen zu gewähren. Ist die Nacherfüllung nach Ablauf der Frist nicht erfolgreich, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz nach Maßgabe von Ziffer I 2, Aufwendungsersatz oder Minderung verlangen sowie eine Selbstvornahme durchführen oder vom Vertrag zurücktreten. Sofern dem Kunden neben der Nacherfüllung die vorstehend genannten Rechte zustehen, ist er verpflichtet, auf Verlangen von Osna Road Runner binnen einer Frist von 14 Tagen zu erklären, ob und in welcher Weise er von diesen Rechten Gebrauch machen wird. Erklärt er sich nicht fristgerecht oder besteht er auf der Nacherfüllung, ist er zur Geltendmachung der übrigen Rechte erst nach fruchtlosem Ablauf einer weiteren Frist von mindestens 30 Tagen berechtigt. Sollte sich bereits im Laufe irgendeiner Nachfristsetzung durch den Kunden für Osna Road Runner herausstellen, dass Osna Road Runner sie nicht einzuhalten vermag, gilt das Vorgesagte entsprechend.

5.2
Mangelbehaftete Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zu Überprüfung durch Osna Road Runner bereitzustellen oder nach Aufforderung Osna Road Runner auf eigene Kosten zuzusenden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Rüge hat unter genauer Angabe des Mangels und der Angabe der Serien- sowie Rechnungsnummer schriftlich zu erfolgen. Bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbarer Mängel bzw. Abweichungen sind sofort nach deren Erkennbarkeit schriftlich zu rügen.

5.3
Eine beschränkte Gewährleistung von 90 Tagen besteht für Verschleißteile, insbesondere die Akkus (Batterien), da diese an Leistung verlieren, falls sie nicht monatlich einmal voll entladen und wieder neu geladen werden. Nach 3 Monaten kommt es zu irreparablen Schäden an den Akkus, falls der Segway PT 90 Tage ausgeschaltet bleibt.

5.4
Gewährleistungsrechte stehen nur dem Kunden selbst zu, eine Übertragung auf Dritte ist ausgeschlossen.


III. Besondere Bedingungen für Mietverträge

1. Vertragsverhältnis

1.1
Vertragspartner werden jeweils die Unterzeichner des Mietvertrags. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit, ausgenommen hiervon ist die telefonische Verlängerung der Mietdauer durch den Mieter.

2. Mietpreis, Mietdauer und Zahlungshinweise

2.1
Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Stromladekosten gehen zu Lasten des Mieters.

2.2
Die berechenbare Mietdauer beginnt mit dem Tag der Abholung und endet, auch bei vorzeitiger Rücklieferung, mit dem vereinbarten Ende der Miete. Bei Nichtabholung des Fahrzeugs oder dessen vorzeitige Rückgabe hat Osna Road Runner (Vermieter) Anspruch auf den vereinbarten Mietzins. Bei Überschreitung des vereinbarten Rückgabezeitpunkts ist bis zur tatsächlichen Rückgabe des Fahrzeugs zusätzlich der vertraglich vereinbarte Mietzins pro Tag, entsprechend für den zusätzlichen Zeitraum zu bezahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche von Osna Road Runner bleiben hiervon unberührt.

2.3
Bei Abholung ist eine Kaution zu leisten. Die entsprechende Kaution wird dem Kunden, nach Abzug des Mietzinses, bei Rückgabe rückerstattet. Die Höhe der Kaution richtet sich nach Anzahl der Fahrzeuge und Mietdauer.

3. Pflichten des Mieters

3.1
Obhutspflicht / Reinigung und Aufladung des Akkus. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln. Er hat dabei technische Vorschriften und Betriebsanleitungen zu befolgen, insbesondere den Landzustand der Akkus. Das Fahrzeug wird dem Mieter gereinigt und mit voll aufgeladenen Akkus übergeben. Es ist vom Mieter im gleichen Zustand wieder zurückzugeben. Ansonsten erfolgt die Berechnung von ½ Tagesmietzins.

3.2
Der Mieter darf nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen, es ist ihm nur erlaubt, auf Privatgelände mit Zustimmung des Eigentümers zu fahren, sie I Allgemeines, Punkt 7.

3.3
Fahrzeugsführungsberechtigt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, ist nur der Mieter und aufgeführte Personen und deren Familienangehörige, soweit diese die Mindestanforderung erfüllen. Bei Überlassung des Fahrzeugs an Dritte haftet der Mieter in jedem Fall für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags durch diese und für das Verhalten des/der Dritten wie für eigenes Handeln.

3.4
Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet Osna Road Runner unverzüglich über den Schaden zu informieren. Es ist ein Protokoll mit den Namen und Telefonnummern der Beteiligten sowie des Schadenhergangs zu erstellen. Ist es zu Personenschäden gekommen, so ist die Polizei zu informieren. Die Unfallaufnahme der Polizei, bzw. die Ablehnungsbestätigung der Unfallaufnahme durch die Polizei ist vorzulegen.

3.5
Das Fahren des Mietgegenstandes unter Alkoholeinfluss oder sonstigen Drogen ist nicht genehmigt.

4. Haftung des Mieters

4.1
Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an dem angemieteten Fahrzeug und seiner Ausrüstung entstehen. Bei Schäden haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere für:

a) die erforderlichen Reparaturkosten, deren Höhe auch durch Sachverständigengutachten bestimmt werden kann

b) bei Totalschaden oder Diebstahl ist der volle Kaufpreis zzgl. MwSt. zu erstatten

c) Bergungs- und Rückführungskosten

d) Gutachterkosten

e) Wertminderung (technisch & merkantil)

f) dem Vermieter entstehenden Ausfallschaden für die Dauer der Reparatur, bei Totalschaden für die angemessene Wiederbeschaffungsdauer

g) sämtliche Nebenkosten der Schadensbeseitigung

4.2
Es besteht keine Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung für die angemieteten Fahrzeuge durch den Vermieter. Es ist vom Mieter zu prüfen, ob und in welchem Umfang das Mietfahrzeug durch die private Haftpflichtversicherung des Mieters oder die Betriebshaftpflichtversicherung bei Firmen die Haftung übernimmt. Es gilt das Fahren auf eigenes Risiko, der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung.

5. Pflichten des Vermieters

5.1
Wird vor oder während der Mietzeit ohne Verschulden des Mieters eine Reparatur notwendig, so versucht der Vermieter, ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Kann das Ersatzfahrzeug nicht gestellt werden und/oder ist die Reparatur nicht möglich, so ist der Vermieter verpflichtet, auf den Mietzins für die Ausfallzeit zu verzichten. Ein zusätzlicher Schadenersatzanspruch des Mieters für die Ausfallzeit des Fahrzeugs ist nicht zulässig.

5.2
Der Vermieter haftet für einen Schaden des Mieters, gleich aufgrund welcher Tatsache oder aus welchem Rechtsgrund (z.B. Verzug, Vertragsverletzung, unerlaubte Handlungen, Verschulden bei Vertragsabschluss) insbesondere auch hinsichtlich etwaiger Folgeschäden und Ansprüche Dritter, nur im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns des Vermieters.

5.3
Der Vermieter haftet nicht für Wertsachen und/oder Gegenstände, die bei Rückgabe des Fahrzeugs zurückgelassen werden.

6. Fahrzeugrückgabe

6.1
Das Fahrzeug ist zu dem im Mietvertrag vorgesehenen Datum dem Vermieter zurückzugeben, wenn nicht der Rückgabetermin mindestens 24 Stunden vor dessen Ablauf telefonisch oder schriftlich verlängert wurde. Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als 1 Stunde überschritten, so kann eine Gebühr von ½ Tagesmietsatz vom Vermieter veranschlagt werden.

6.2
Das Fahrzeug ist gereinigt und mit aufgeladenen Akkus zurückzugeben. Bei einem Verstoß gegen diesen Punkt kann eine Gebühr von zusätzlich ½ Tagesmietzins vom Vermieter gefordert werden.

6.3
Der Vermieter kann den Mietvertrag vorzeitig bzw. fristlos kündigen, falls aus berechtigtem Interesse die Fortsetzung unzumutbar wird; Insbesondere bei bekannt werden von falschen Angaben zur Person, zweifelhafter Bonität, schwerwiegender Unzuverlässigkeit und Verletzung von vertraglichen Verpflichtungen. Daneben bleiben Schadenersatzansprüche des Vermieters unberührt.



Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB gegen zwingendes Recht
verstoßen oder aus sonstigen Gründen unwirksam sein, so gelten dennoch
die übrigen Bestimmungen als vereinbart. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen
verpflichten sich die Vertragspartner, jene gesetzlich zulässige Bestimmung als
wirksam vereinbart zu betrachten, die nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt der
ursprünglich vereinbarten Bestimmung am nächsten kommt. Nebenabreden,
Ergänzungen oder Änderungen dieser Bedingungen sind nur in Schriftform gültig.
Dies gilt auch für die Schriftformerfordernis.



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